LESEN SIE DIE AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – DAKEN S.P.A.
GELTUNGSBEREICH
Art. 1.1 – Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die von der DAKEN S.p.A. („Gesellschaft“ oder „Daken“) im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Produkte („Produkte“) an dritte Käufer („Kunden“) geschlossen werden.
Art. 1.2 – Im Sinne dieser AGB werden das Unternehmen und der Kunde gemeinsam als die „Parteien“ und einzeln als die „Partei“ bezeichnet.
Art. 1.3 – Etwaige Sonderbedingungen sowie Abweichungen oder Änderungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart wurden. In jedem Fall sind die vorliegenden AGB, gegebenenfalls ergänzt und/oder geändert durch die schriftliche Vereinbarung der Parteien, als integraler Bestandteil jedes Kaufvertrags zu betrachten, der zwischen dem Unternehmen und dem Kunden durch den Austausch von Bestellung und Auftragsbestätigung (wie nachstehend definiert) zustande kommt.
VERTRAGSABSCHLUSS
Art. 2.1 – Erste Bestellung. Zwischen den Parteien kann kein Kaufvertrag über die Produkte geschlossen werden, wenn der Kunde die vorliegenden AGB nicht zuvor akzeptiert hat.
Sollte ein bestimmter Kunde diese AGB noch nicht akzeptiert haben, wird Daken diesem Kunden die vorliegenden AGB zukommen lassen, sobald dieser Kunde Daken ein Kaufangebot („Bestellung“) übermittelt. Der Kunde hat 5 (fünf) Werktage Zeit, um diese AGB ordnungsgemäß unterzeichnet an Daken zurückzusenden („Annahmefrist“). Werden die ordnungsgemäß unterzeichneten AGB nicht innerhalb der Annahmefrist übermittelt, gilt die Bestellung automatisch als widerrufen und unwirksam, wodurch Daken berechtigt ist, diese nicht zu bearbeiten. Für die Berechnung der Annahmefrist vereinbaren die Parteien, dass als Werktage jene Tage gelten, an denen die Kreditinstitute in Italien geöffnet sind.
Art. 2.2 – Folgeaufträge. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Artikels ist es bei allen Folgeaufträgen eines bestimmten Kunden, der diese AGB bereits unterzeichnet hat, nicht erforderlich, die AGB erneut zu akzeptieren; vielmehr folgt auf den Auftrag des Kunden unmittelbar die Auftragsbestätigung gemäß den nachfolgenden Artikeln.
Art. 2.3 – Innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt der unterzeichneten AGB im Falle einer Erstbestellung oder nach Erhalt der Bestellung im Falle von Folgebestellungen sendet Daken dem Kunden die entsprechende Auftragsbestätigung, sofern das Unternehmen in der Lage ist, die Wünsche des Kunden zu erfüllen („Auftragsbestätigung“). Es gilt als vereinbart, dass die Nichtzusendung der Auftragsbestätigung innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist einer Ablehnung der Bestellung gleichkommt.
Art. 2.4 – Mit Erhalt der Auftragsbestätigung gilt der Kaufvertrag zwischen den Parteien als abgeschlossen. In jedem Fall hat der Kunde 48 (achtundvierzig) Stunden Zeit, um Daken etwaige Unstimmigkeiten zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung mitzuteilen oder etwaige Änderungen an der Bestellung und/oder die Stornierung – auch vollständige – der Bestellung selbst anzukündigen („Änderungsfrist“). Nach Ablauf der Änderungsfrist kann die Bestellung in keinem Teil mehr geändert werden, und der Vertrag gilt zwischen den Parteien in der in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Form als vollumfänglich wirksam. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche, die sich aus etwaigen Abweichungen zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung ergeben oder in irgendeiner Weise darauf zurückzuführen sind, sofern diese nicht fristgerecht innerhalb der Änderungsfrist gemeldet wurden.
Art. 2.5. – Inhalt. Sowohl in der Bestellung als auch in der Auftragsbestätigung müssen ausdrücklich angegeben werden: (i) die Art der angeforderten Produkte, (ii) die entsprechende Menge, (iii) der Preis, (iv) die Verpackungsart, (v) die Lieferfristen, (vi) die Lieferart, (vii) die Zahlungsmodalitäten sowie (viii) die Kontaktdaten für die Kommunikation.
LIEFERUNG
Art. 3.1 – Hinsichtlich der Liefermodalitäten und -fristen der Produkte gelten die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bestimmungen.
Art. 3.2. In jedem Fall gilt hinsichtlich der Lieferfristen, dass diese stets als Richtwerte und nicht als verbindliche Termine zu verstehen sind und einer Toleranzfrist von maximal 15 (fünfzehn) Tagen gegenüber den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen unterliegen.
Art. 3.3 – Sollte ein Ereignis höherer Gewalt eintreten, das in Italien stattgefunden hat und das tatsächlich oder durch eine Erklärung der Handelskammer oder der zuständigen Behörde festgestellt wurde – einschließlich, aber nicht beschränkt auf nationale und betriebliche Streiks, Unfälle, Pannen, Verkehrsunterbrechungen, Zollverbote, Kriege sowie generell jedes Ereignis, das die Leistungserbringung übermäßig erschwert oder unmöglich macht, hat jede Partei das Recht, vom durch die Auftragsbestätigung zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist um einen Zeitraum zu verlängern, der der Dauer des vorgenannten Ereignisses entspricht. Sollte eine der Parteien gemäß diesem Artikel vom Vertrag zurücktreten, hat der Kunde lediglich Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.
Art. 3.4 – Lieferungen in mehreren Teillieferungen sind stets zulässig. Der Kunde ist stets verpflichtet, die Produkte auch im Falle von Teillieferungen entgegenzunehmen.
Art. 3.5 – Falls zwischen den Parteien eine Lieferung ab Werk (Incoterms 2020) am Standort von Daken vereinbart wurde, vereinbaren die Parteien, dass, sofern der Kunde die Produkte nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft tatsächlich abgeholt hat, behält sich Daken in jedem Fall das Recht vor, die Ware DAP (Incoterms 2020) zu liefern, wobei die Transportkosten in Rechnung gestellt werden und der Kunde keine Einwände erheben kann, um die Annahme der Produkte zu verweigern.
§ 3.6 – Daken ist berechtigt, die Lieferung der Produkte im Zusammenhang mit einer bestimmten Bestellung auszusetzen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, auch wenn diese sich auf andere Bestellungen beziehen.
Art. 3.7 – Daken ist zudem berechtigt, die Lieferungen auszusetzen, falls sich die wirtschaftliche Lage des Kunden wesentlich ändert, ebenso wie im Falle eines oder mehrerer Proteste, von Vollstreckungsverfahren, der Eintragung von Pfandrechten und/oder Hypotheken, eines Antrags auf Zwangsverwaltung, eines Vergleichsverfahrens, der Einstellung der Geschäftstätigkeit oder anderer Insolvenzverfahren.
Art. 3.8 – Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall, dass eine Lieferart gemäß den INCOTERMS-Klauseln (2020) vereinbart wurde, wonach die Lieferung als von Daken zu veranlassen gilt, muss der Kunde auf Verlangen innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der Produkte alle für den Transport erforderlichen Unterlagen an Daken übermitteln, wie beispielsweise den CMR (Frachtbrief für internationale Straßentransporte), der ordnungsgemäß von Daken, dem Spediteur und dem Kunden unterzeichnet wurde, oder das EX-A-Dokument mit Ausfuhrvermerk (für Transporte außerhalb der EU), Unterlagen, die als Liefernachweis dienen (für Kuriertransporte), eine Erklärung, in der unter Bezugnahme auf die Angaben der betreffenden Rechnung der Erhalt der Ware bestätigt wird, sowie generell alle in Art. 45-bis, Abs. 1, Buchstabe a) der EU-Verordnung 282/2011 genannten Unterlagen.
Für den Fall, dass die Lieferung als vom Kunden zu veranlassen gilt, muss dieser Daken innerhalb der im letzten Absatz von Art. 45-bis, Abs. 1, Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 282/2011 (d. h. bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Lieferung folgt) alle für den Transport erforderlichen Unterlagen an Daken zu senden, wie beispielsweise den CMR (Frachtbrief für internationale Straßentransporte), der ordnungsgemäß von Daken, dem Spediteur und dem Kunden unterzeichnet ist, oder das EX-A-Dokument mit Ausfuhrvermerk (für Transporte außerhalb der EU), Unterlagen, die als Liefernachweis dienen (für Kuriertransporte), eine schriftliche Erklärung gemäß Art. 45-bis, Abs. 1, Buchstabe b) (i) sowie generell alle in Art. 45-bis Abs. 1 Buchst. b) (ii) der Verordnung (EU) Nr. 282/2011 genannten Unterlagen.
Art. 3.9 – Die in Art. 3.8 genannten Verpflichtungen des Kunden gelten auch dann, wenn der Bestimmungsstaat der Produkte kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder wenn der Kunde seinen Sitz nicht innerhalb der Union hat. In diesen Fällen ist es zur Ermittlung der genau einzureichenden Unterlagen offensichtlich, dass der Wortlaut des oben genannten Art. 45-bis so auszulegen ist, dass alle Verweise auf die Europäische Union gestrichen werden (z. B. ist „Bestimmungsmitgliedstaat“ einfach als „Bestimmungsstaat“ zu verstehen und so weiter).
Art. 3.10 – Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, gegenüber Daken unmittelbar haftbar zu sein für alle Schäden, die Daken aufgrund der Nichteinhaltung der in Art. 3.8 genannten Verpflichtungen entstehen könnten, einschließlich Schäden, die sich aus Sanktionen der zuständigen Steuer- und Finanzbehörden ergeben.
VERPACKUNG
Art. 4.1 – Die Verpackungsmodalitäten sind in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben.
Art. 4.2 – Bei Erhalt der Produkte obliegt es dem Kunden, vor der Unterzeichnung jeglicher Unterlagen bezüglich der erfolgten Lieferung – aus denen sich eine vorbehaltlose Annahme derselben ableiten lässt – unverzüglich (i) die Menge der erhaltenen Produkte und (ii) etwaige Schäden/Mängel an der Verpackung zu überprüfen. Sollten Probleme jeglicher Art in Bezug auf diese Aspekte (Menge und Unversehrtheit der Verpackung) auftreten, muss der Kunde diesen Umstand dem Spediteur melden, bevor dieser entlassen wird. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass seine Beanstandungen ausdrücklich auf dem Frachtbrief und auf dem CMR (sofern vorhanden) vermerkt werden.
Wird der Spediteur entlassen, ohne dass der Kunde Beanstandungen vorgebracht hat und ohne dass Vorbehalte in den Beförderungsdokumenten vermerkt wurden, gelten die Produkte als endgültig in der bestellten Menge geliefert und als frei von jeglichen Mängeln und/oder Schäden hinsichtlich der Verpackung.
MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
Art. 5.1 – Was die Feststellung etwaiger offensichtlicher Mängel und/oder Fehler an den Produkten betrifft, so hat der Kunde 8 (acht) Tage ab Erhalt der Produkte Zeit, um eine schriftliche Reklamation gegenüber Daken einzureichen. Daher obliegt es dem Kunden, nach Erhalt der Produkte innerhalb der oben genannten Frist diese auszupacken und zu prüfen, um offensichtliche Mängel festzustellen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als frei von jeglichen offensichtlichen Mängeln und somit vorbehaltlos als vollständig angenommen.
Art. 5.2 – In Bezug auf etwaige versteckte Mängel beginnt die Frist von 8 (acht) Tagen mit der tatsächlichen Kenntnisnahme des Mangels, wobei jedoch in jedem Fall ein Mangel nicht als versteckt gilt, der durch eine oberflächliche und visuelle Prüfung des ausgepackten Produkts hätte festgestellt werden können oder der mit der Sorgfalt eines in dem spezifischen Warensektor, zu dem die Produkte gehören, tätigen Unternehmers erkennbar ist. Es gilt daher als vereinbart, dass keine Reklamationen für jene Produkte akzeptiert werden, bei denen der Kunde nach Erhalt der Produkte diese unmittelbar eingelagert und das Entfernen der Verpackung und/oder die Sichtprüfung der Produkte zeitlich aufgeschoben hat.
Die Parteien vereinbaren, dass es dem Kunden nach Ablauf eines Jahres ab Erhalt der Produkte nicht mehr möglich ist, Einwände hinsichtlich etwaiger versteckter Mängel geltend zu machen.
Art. 5.3 – Jeder Reklamationsantrag muss mit entsprechenden Unterlagen, einschließlich Fotos oder Videos, versehen sein, die die beanstandeten Mängel an den Produkten belegen.
Art. 5.4. – Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen hat Daken 5 (fünf) Tage Zeit, dem Kunden mitzuteilen, ob die Produkte unter die Garantie fallen oder nicht.
In diesem Fall wird dem Kunden nach alleinigem Ermessen von Daken mitgeteilt, ob die Produkte ersetzt oder repariert werden und/oder ob eine Gutschrift ausgestellt wird, die für zukünftige Bestellungen verwendet werden kann.
Art. 5.5 – Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind in jedem Fall:
Schäden oder Funktionsstörungen, die auf die Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanweisungen, auf Ursachen außerhalb der Ware oder auf Nachlässigkeit bei der Wartung und Installation zurückzuführen sind;
Schäden oder Funktionsstörungen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind;
Ausfälle oder Funktionsstörungen, die auf Manipulationen an den Produkten und/oder den Austausch von Teilen durch nicht autorisierte Ersatzteile zurückzuführen sind;
Schäden, die durch die Verwendung der Produkte für andere Zwecke als diejenigen entstehen, für die sie entwickelt wurden.
ZAHLUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
Art. 6.1 – Die Zahlung hat gemäß den ausdrücklich vereinbarten Modalitäten und wie in der Auftragsbestätigung angegeben zu erfolgen.
Art. 6.2 – Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Daken – ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf – Verzugszinsen in Höhe des geltenden Bankzinssatzes zu zahlen; dies gilt unbeschadet weiterer Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung, für die Kosten in Rechnung gestellt werden. Art. 6.3 – Der Kunde kann keine Einwände geltend machen, um die Zahlung zu vermeiden oder zu verzögern, vorbehaltlich der in Art. 1462 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Fälle. Unbeschadet dieser Einschränkungen ist der Kunde in allen anderen Fällen – wie beispielsweise bei Beanstandungen hinsichtlich der Menge und/oder Qualität der Produkte, der Pünktlichkeit der Lieferung, aliud pro alio et similia, ist der Kunde in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, ohne Einwände geltend machen zu können; er hat jedoch anschließend das Recht, die Rückerstattung des gezahlten Betrags zu verlangen (solve et repete).
Art. 6.4. – Die Parteien vereinbaren, dass das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Begleichung des Bestellbetrags bei Daken verbleibt, wobei der Kunde jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung alle Risiken in Bezug auf die Produkte übernimmt.
7. VERTRIEB VON „
“ Art. 7.1 Sofern zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass der Kunde als Vertriebspartner von Daken tätig wird, werden die Bedingungen dieser Geschäftsbeziehung in einem gesonderten Vertriebsrahmenvertrag ausdrücklich geregelt, wobei in jedem Fall die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für alle nicht ausdrücklich im Vertriebsrahmenvertrag geregelten Punkte gilt, sofern diese mit dem Rahmenvertrag vereinbar sind.
8. AUSDRÜCKLICHE AUFLÖSUNGSKLAUSEL
Art. 8.1 – Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden die rechtmäßige Kündigung gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs (c.c.) des Kaufvertrags, der durch den Austausch von Bestellung und Auftragsbestätigung zustande gekommen ist, in den folgenden Fällen mitzuteilen:
Gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Art. 3.5;
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 90 (neunzig) Tagen gegenüber den vereinbarten Zahlungsbedingungen;
Sofern zwischen den Parteien ein Vertriebsvertrag geschlossen wurde, im Falle einer Unterbrechung desselben.
Art. 8.2 – Im Falle einer Vertragsauflösung vor der Lieferung der Produkte ist Daken berechtigt, die Bearbeitung der betreffenden Bestellungen nicht abzuschließen, ohne dass dies den Kunden in irgendeiner Weise dazu berechtigen würde, Ansprüche jeglicher Art gegenüber Daken geltend zu machen.
9. MITTEILUNGEN
Art. 9.1 – Alle in diesen AGB vorgesehenen Mitteilungen sind per E-Mail an die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung angegebenen Adressen zu richten.
Art. 9.2 In teilweiser Abweichung von Art. 9.1 sind Mitteilungen im Zusammenhang mit Art. 5 – sofern der Kunde seinen Sitz in Italien hat – per zertifizierter E-Mail (p.e.c.) oder per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln.
10. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Art. 10.1 – Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, der Erfüllung, der Anfechtbarkeit oder der Auflösung dieser AGB oder eines Vertrags, der durch den Austausch von Bestellung und Auftragsbestätigung zustande kommt, ist ausschließlich das Gericht in Bari zuständig. Der Vertrag sowie die vorliegenden AGB unterliegen italienischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Kollisionsnormen gemäß Gesetz Nr. 218/95 sowie des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf.
11. SONSTIGES
Art. 11.1 – Der Vertragsabschluss gewährt dem Kunden in keinem Fall Rechte am geistigen Eigentum von Daken, sodass jegliche Kennzeichen, Marken und/oder das Know-how, das mit den Produkten verbunden ist und/oder in Zusammenhang steht, verbleibt im ausschließlichen Eigentum von Daken, wobei es dem Kunden ausdrücklich untersagt ist, diese ohne ausdrückliche Genehmigung von Daken zu vervielfältigen und/oder zu nutzen.
Art. 11.2 – Jeder Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung entspricht ein eigenständiger Kaufvertrag. Daher können nachfolgende und wiederholte Bestellungen seitens des Kunden, auch wenn sie sich auf dieselben Produkttypen beziehen, in keinem Fall als Teil eines einzigen Liefervertrags oder als auf denselben Kaufvertrag oder anderweitig auf eine beliebige „Rahmenvereinbarung – Rahmenvereinbarung“ zwischen den Parteien, es sei denn, solche Fälle wurden ausdrücklich vorgesehen und schriftlich vereinbart.
Art. 11.3 – Daken haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden für Schäden, die dem Kunden oder Dritten infolge einer Manipulation der Produkte, einer Nutzung der Produkte, die von dem gemäß den von Daken angegebenen technischen Spezifikationen vorgesehenen Verwendungszweck abweicht, oder durch den Austausch von Produktteilen durch nicht von Daken gelieferte Ersatzteile entstanden sind. Abgesehen von den oben genannten Fällen haftet Daken ausschließlich für direkte Schäden, die dem Kunden entstanden sind, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 30 % (dreißig) des in der Auftragsbestätigung für das betreffende Produkt angegebenen Preises. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Daken nicht verpflichtet, dem Kunden entgangenen Gewinn und/oder etwaige indirekte und/oder Folgeschäden zu ersetzen. In jedem Fall leistet Daken dem Kunden keinen Ersatz für etwaige Schäden, die aus welchem Grund auch immer entstehen und für die der Kunde gegenüber Dritten haftbar gemacht wird.
Art. 11.4 – Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte weder direkt noch indirekt weiterzugeben, zu verwenden, zu exportieren oder zu reexportieren, es sei denn, dies erfolgt in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Exportkontrollvorschriften.
Art. 11.5 – Bei der Auslegung dieser AGB ist auf die eigentliche Bedeutung der Begriffe in ihrer üblichen Verwendung in der italienischen Sprache abzustellen, mit Ausnahme derjenigen Begriffe, die ausdrücklich definiert und dementsprechend mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind; diese sind daher gemäß dieser speziellen Definition auszulegen. Die Überschriften der Artikel, sofern vorhanden, dienen lediglich der Beschreibung und dürfen nicht dazu verwendet werden, einen bestimmten Artikel anders auszulegen, als es sich aus dem Inhalt des Artikels selbst ergibt.
Art. 11.6 Datenschutz. Daken spa hat die Ergänzungen und Änderungen übernommen, die durch die Verordnung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten vorgenommen wurden. EU-Verordnung 679/2016 (DSGVO) und dem italienischen Datenschutzgesetz (Gesetzesdekret 196/2003) in der durch das Gesetzesdekret geänderten Fassung. 101/2018. Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt der Kunde, dass er auf der Website [•] die gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO bereitgestellte Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Kenntnis genommen hat.
Daken S.p.A. wird alle Kunden ordnungsgemäß über die Schließungszeiten während der Sommerferien (Mitte August) und der Winterferien (Ende Dezember – Anfang Januar) informieren.

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