Richtlinie zum Hinweiswesen

In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023, dem sogenannten „Whistleblowing“-Dekret, hat Daken ein System zur Bearbeitung interner Meldungen eingeführt.
Die Meldungen müssen sich auf tatsächliche oder vermutete rechtswidrige Handlungen beziehen, auf Handlungen oder Unterlassungen, die die Integrität oder den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen oder die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, der bei Daken tätigen Personen und/oder der Umwelt und des Territoriums gefährden könnten (verwaltungsrechtliche, buchhalterische, zivilrechtliche und strafrechtliche Verstöße), von denen man im Rahmen und/oder aufgrund der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten oder aufgrund des Kooperationsverhältnisses Kenntnis erlangt.

Die Meldung kann auf folgende Weise eingereicht werden:

Über die Software HR Factorial können Sie den Bereich „Beschwerden“ unter https://daken.factorial.it/ complaints aufrufen, der auch die Möglichkeit bietet, Beschwerden anonym einzureichen.

Durch Übermittlung an die im beigefügten Richtlinien-Dokument angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Whistleblowing“

Wenn Sie in diesem Fall den Postweg nutzen, muss die Meldung in einen verschlossenen Umschlag gesteckt werden, auf dessen Außenseite der Vermerk „vertraulich/persönlich – Whistleblowing-Beauftragter“ angebracht ist, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Über den dafür vorgesehenen „Whistleblowing“-Briefkasten

Durch eine Erklärung, die im Rahmen eines persönlichen Treffens abgegeben und im Protokoll festgehalten wurde

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